Ab wann können Angestellte
in die private Kranken-versicherung wechseln?
Angestellte können sich nicht allein aufgrund ihres persönlichen Wunsches für eine private Krankenversicherung entscheiden. Entscheidend ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die häufig auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird.
Im Jahr 2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro brutto pro Jahr beziehungsweise 6.450 Euro pro Monat. Liegt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt oberhalb dieser Grenze und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beschäftigte können dann freiwillig in der GKV bleiben oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte anschließend prüfen, ob die PKV für Angestellte hinsichtlich Leistungen, Beitrag und langfristiger Lebensplanung zur persönlichen Situation passt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird regelmäßig angepasst. Deshalb sollte bei einem geplanten Wechsel immer der aktuell geltende Wert berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht und zur Jahresarbeitsentgeltgrenze stellt das Bundesministerium für Gesundheit bereit.