1. Die Bedeutung des §204 VVG für Privatversicherte
Der PKV Tarifwechsel nach §204 VVG gehört zu den wichtigsten, aber zugleich am wenigsten bekannten Rechten für privat Krankenversicherte.
Er ermöglicht es jedem Versicherten, seinen Tarif innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung zu wechseln – ohne den Versicherer zu verlassen und ohne die über Jahre aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren.
Dieses gesetzliche Wechselrecht schafft die Grundlage dafür, die eigene PKV an veränderte Lebenssituationen, Leistungsansprüche und Marktbedingungen anzupassen, ohne die Stabilität des bestehenden Versicherungsvertrags aufzugeben.